Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausführungsverordnung VwVG
VO VwVG NRW§ 8 Gebührenarten
Stand: 26.08.2026
Für Amtshandlungen nach dem ersten und zweiten Abschnitt des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW werden folgende Gebühren erhoben:
1. Mahngebühr,
2. Pfändungsgebühr,
3. Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr,
4. Wegnahmegebühr,
5. Dokumentengebühr,
6. Verwaltungsgebühr,
7. Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft.